27. September 2022 | Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, zur Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz
Autor: Erzbischof Dr. Nikola Eterović
Quelle: www.dbk.de
Grußwort
Seiner Exzellenz, des Apostolischen Nuntius
„Sie hielten an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten“ (Apg 2,42).Eminenzen, Exzellenzen, liebe Mitbrüder im Bischofsamt!
Die Katholische Kirche bereitet die XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode vor zum Thema: Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Mission. Sie wird im Oktober 2023 im Vatikan stattfinden. Die Katholische Kirche in Deutschland ist derzeit stark mit dem Synodalen Weg beschäftigt, und schon deswegen ist ihr der Begriff der Synodalität vertraut. Dennoch möchte ich einige Bemerkungen zu Synodalität, Kollegialität und Gemeinschaft und zu deren Zusammenhang machen und auf diese Weise das Thema der Synodalversammlung reflektieren.
Synodalität
Der Begriff Synodalität setzt sich aus dem Griechischen sun und odoV zusammen, so dass sunodoV bedeutet: gemeinsamer Weg, was sich wörtlich nicht in der Heiligen Schrift findet. Die damit gemeinte Wirklichkeit jedoch kommt in den christologischen und pneumatologischen Dimensionen gut zum Ausdruck.
Mit Blick auf die christologischen Aspekte genügt es, an Jesu Berufung der Brüder Simon Petrus und Andreas, wie auch die der Söhne des Zebedäus, Jakob und Johannes, zu erinnern. Sie und die übrigen Apostel hat er erwählt, ihm zu folgen (vgl. Mt 4,18-22), damit sie bei ihm seien und um sie sodann zu zweit (vgl. Lk 10,1) zur Verkündigung auszusenden (vgl. Mk 3,14-15). Jesus hat die zwölf Apostel erwählt und Simon Petrus zum Haupt bestimmt, dem er somit eine besondere Aufgabe in der Kirche zugedacht hat. In der Folge hat der Herr Jesus auch andere Jünger versammelt, zweiundsiebzig Männer (vgl. Lk 10,1) und Frauen (vgl. Lk 8,1-3). Daher bezieht sich die Synodalität auf alle Glieder des Volkes Gottes, auf das ganze von Gott geweihte Volk (vgl. 1 Petr 2,9-10). Die biblischen Stellen beziehen sich auf das gemeinsame Priestertum der Gläubigen, das darin seinen Ausdruck findet, mit einem christlichen Leben Gott geistliche Opfer darzubringen. Zur Förderung des gemeinsamen Priestertums kommt das Priestertum des Dienstes hinzu, das Personen vorbehalten ist, die in besonderer Weise dazu von Gott berufen sind. Diese beiden priesterlichen Daseinsweisen nehmen, wenn auch unterschiedlich, teil an dem einen Opfer Jesu Christi. Hierzu führt die Dogmatische Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils aus: ,,Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe“ (LG 10).
Hinsichtlich des ebenfalls wichtigen pneumatischen Aspektes möge die Erinnerung an die Verheißung des auferstandenen Herrn genügen, den Heiligen Geist in Fülle auszugießen (vgl. Joh 3,34). In besonderer Weise erfüllt sich diese Verheißung am Pfingsttag (vgl. Apg 2,4). Der Heilige Geist lehrt die Jünger Jesu alles und erinnert sie an alles, was er gelehrt hat (vgl. Joh 14,26), und führt sie zur Erkenntnis der ganzen Wahrheit (vgl. Joh 16,13). Das Zweite Vatikanische Konzil unterstreicht: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie „von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien“ ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert“ (LG 12).
Der Geist ist für das Leben der Kirche und somit auch für die Synodalität unverzichtbar. In seinem Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland vom 29. Juni 2019 schreibt der Heilige Vater Franziskus: „Es handelt sich im Kern um einen synodos, einen gemeinsamen Weg unter der Führung des Heiligen Geistes. Das aber bedeutet, sich gemeinsam auf den Weg zu begeben mit der ganzen Kirche unter dem Licht des Heiligen Geistes, unter seiner Führung und seinem Aufrütteln, um das Hinhören zu lernen und den immer neuen Horizont zu erkennen, den er uns schenken möchte. Denn die Synodalität setzt die Einwirkung des Heiligen Geistes voraus und bedarf ihrer“ (Nr. 3).
Kollegialität
Auch der Begriff der Kollegialität findet sich in der Heiligen Schrift nicht wörtlich, doch ist der Inhalt in den Büchern des Neuen Testamentes präsent. Es genügt, wiederum an die Wahl der zwölf Apostel zu erinnern, die Jesus nachfolgen, und an den Auftrag, den er ihnen gegeben hat (vgl. Mt 10,7-8). Mit der Bildung jener Gemeinschaft der Zwölf, womit die zwölf Stämme Israels anklingen, wollte Jesus eine feste und stabile Gruppe von Jüngern bilden und woraus das neue Volk Gottes erwächst. In diesem Kollegium nimmt Simon Petrus einen besonderen Platz ein. Nachdem er bekannt hat: „Du bist der Christus, der Sohn des lebendigen Gottes“ (Mt 16,16) verheißt der Herr, auf diesen Felsen des Glaubens seine Kirche zu bauen, und gibt ihm die Schlüsselgewalt (vgl. Mt 16,18-19). Ähnliche Vollmacht hat der Herr auch den übrigen Aposteln übertragen (vgl. Mt 18,18).
Auf dem Fundament des Gotteswortes und der lebendigen Tradition der Kirche hat das Zweite Vatikanische Konzil grundlegende Aspekte der bischöflichen Kollegialität herausgestellt. In Lumen Gentium heißt es: „Wie nach der Verfügung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden, so sind in entsprechender Weise der Bischof von Rom, der Nachfolger Petri, und die Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, untereinander verbunden“ (LG 22). Die einzelnen Bischöfe stehen für die Ortskirchen, während der Bischof von Rom die Universalkirche repräsentiert. „Die kollegiale Einheit tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung. Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen. Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar“ (LG 23).
Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Pastores gregis von Johannes Paul II. vom 16. Oktober 2003 werden zwei Weisen der Kollegialität genannt, die affektive und die effektive: „Die kollegiale Gesinnung oder affektive Kollegialität (collegialitas affectiva) besteht somit unter den Bischöfen als communio episcoporum immer, sie äußert sich aber nur in einigen Handlungen als effektive Kollegialität (collegialitas effectiva). Die verschiedenen Weisen der Umsetzung der affektiven Kollegialität in effektive Kollegialität sind menschlicher Natur, konkretisieren aber in unterschiedlichen Graden die von Gott her kommende Notwendigkeit, daß sich der Episkopat in kollegialer Form zum Ausdruck bringt“ (PG 8).
Gemeinschaft
Im Unterschied zu Synodalität und Kollegialität kommt der Begriff der Gemeinschaft - communio - koinwnia vor allem im Neuen Testament vor. Von den verschiedenen Texten sei auf eine Stelle im ersten Johannesbrief hingewiesen: „Was wir gesehen und gehört haben, das verkünden wir auch euch, damit auch ihr Gemeinschaft mit uns habt. Wir aber haben Gemeinschaft mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus Christus“ (1 Joh 1,3). Die Gemeinschaft hat zwei Dimensionen: die vertikale als Communio mit Gott und die horizontale als Gemeinschaft der Menschen. In analoger Weise lässt sich der Begriff auch auf die Gemeinschaft zwischen den Teilkirchen und der Weltkirche anwenden. ,,Die Einheit oder Gemeinschaft der Teilkirchen in der Gesamtkirche ist außer in demselben Glauben und der gemeinsamen Taufe vor allem in der Eucharistie und im Bischofsamt verwurzelt (Kongregation für die Glaubenslehre Über einige Aspekte der Kirche als Communio vom 28. Mai 1992, 11).
Der Begriff der Communio steht grundlegend im Mittelpunkt der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Mit Gemeinschaft meinte man kein vages Gefühl, sondern eine organische Wirklichkeit, die nach einer rechtlichen Gestalt verlangt und zugleich von der Liebe beseelt ist (vgl. LG Nota Explicativa Praevia, 2).
Ekklesiologisch ist Gemeinschaft die sakramentale Grundlegung der bischöflichen Kollegialität. Es ist ein weitgefasster Begriff der effektiven Kollegialität, der ausschließlich juristisch zu verstehen ist. Das kollegiale Tun impliziert die Handlung des gesamten bischöflichen Kollegiums gemeinsam mit seinem Haupt, dem Bischof von Rom, für die ganze Kirche, das seinen höchsten Ausdruck in einem Ökumenischen Konzil findet. Es gibt aber auch andere Formen ihrer teilweisen Verwirklichung, die Zeichen und Instrumente des kollegialen Geistes sind, so die Bischofssynode, die Synoden der Orientalischen Katholischen Kirchen eigenen Rechts, wie auch die Bischofskonferenzen.
Abschließende Bemerkungen
Synodalität, Kollegialität und Gemeinschaft sind drei komplementär sich ergänzende Wirklichkeiten katholischer Kirchlichkeit, was vom Zweiten Vatikanischen Konzil bekräftigt worden ist. So sagt auch der Heilige Vater Franziskus in seinem Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland: „Die Kollegialität ist deshalb die spezifische Form, in der die kirchliche Synodalität zum Ausdruck kommt; sie verwirklicht sich durch den Dienst der Bischöfe auf der Ebene der communio unter den Teilkirchen einer Region und durch die communio unter allen Teilkirchen in der Weltkirche. Ein jeder authentische Ausdruck der Synodalität verlangt wesensmäßig den kollegialen Dienst der Bischöfe“ (Nr. 3 Anmerkung 7).
Synodalität. Die kommende Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode sollte die Bedeutung des Begriffs der Synodalität weiter klären, wie auch die Weisen seiner Anwendung im kirchlichen Leben. In seinen Ausführungen hat der Heilige Vater zahlreiche positive Aspekte hervorgehoben: die Synodalität ist eine Gabe des Heiligen Geistes; sie ist auf die kirchliche Gemeinschaft ausgerichtet nach dem wunderbaren Beispiel des Lebens der Allerheiligsten Dreifaltigkeit; sie zielt auf die Mission als Hinausgehen in die ganze Welt, um das Evangelium jeder Kreatur zu verkünden (vgl. Mk 16,15); Synodalität verlangt nach der Teilhabe aller Glieder der Kirche bei Entscheidungen, die alle betreffen.
Der Heilige Vater hat auch die negativen Aspekte angesprochen, besonders die Gefahr eines Parlamentarismus. So hat er beispielsweise betont, „dass die Synode kein Parlament ist, dass die Synode keine Meinungsumfrage ist“ (Ansprache zur Eröffnung der Synode, 09. Oktober 2021). Es besteht keine Notwendigkeit, in einen Parlamentarismus zu verfallen, wo sich Mehrheiten und Minderheiten etablieren und mit unangemessenem Druck die angestrebten Ziele erreicht werden sollen. Hier könnte man die Vorgehensweise bei den Versammlungen der Bischofssynoden in Betracht ziehen, die viele von Euch aus eigener Erfahrung kennen. Um die geistliche Dimension des Ereignisses zu unterstreichen, widmet man viel Zeit dem persönlichen und gemeinschaftlichen Gebet; es gibt auch kurze Pausen des Schweigens und der Reflektion. Um die Freiheit der Bischöfe zu wahren, sind Journalisten normalerweise nicht zugelassen. Aber sie werden regelmäßig über die Pressesprecher in mehreren Sprachen umfassend über den Fortgang der Arbeiten informiert. Alle Abstimmungen der Synodalversammlung geschehen geheim. Die geheime Abstimmung ist übrigens eine der Methoden der Kirche, die seit Jahrhunderten bei wichtigen Abstimmungen, bei Wahlen der Oberen in vielen Orden und Kongregationen, bis hin zur Papstwahl im Konklave geübt wird. Eine hohe Zustimmung zu den Beschlussvorlagen in einer geheimen Abstimmung hängt von der Tiefe des Dialogs in der Aula und den Arbeitsgruppen ab, wie von der Bereitschaft, Änderungen in den Textvorlagen anzunehmen.
Kollegialität ist die Form, wie der Dienst der Bischöfe in den ihnen anvertrauten Teilkirchen, wie auch in Gemeinschaft mit den anderen Teilkirchen innerhalb der einen Kirche Jesu Christi ausgeübt wird. Der Papst steht als Haupt dem Bischofskollegium vor und verbürgt durch sein Amt die kirchliche Einheit. Mit Blick auf die Beziehung zwischen Kollegialität und Synodalität hat Papst Franziskus gesagt: „Synodalität ist eine dynamische Dimension, die geschichtliche Dimension der kirchlichen Gemeinschaft, die in der trinitarischen Gemeinschaft gründet und zugleich den sensus fidei des ganzen heiligen und treuen Volkes Gottes schätzt. Die apostolische Kollegialität und die Einheit mit dem Nachfolger Petri muss die Bekehrung und die Reform der Kirche auf jeder Ebene beseelen“ (Videobotschaft zur Vollversammlung der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika, 27. Mai 2022).
Die Kollegialität braucht daher die Einheit der Glieder des ganzen Episkopates mit dem Bischof von Rom, der nach dem Willen Jesu Christi „ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft ist (LG 18). In diesem Kontext versteht man, wie bedeutend die Berücksichtigung seiner Aussagen und Richtungsangaben ist, die er beispielsweise im Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland gemacht hat. Am 21. Juni 2022 hat der Heilige Stuhl, womit nach Kanon 361 CIC der Papst, das Staatssekretariat und die Organe der römischen Kurie gemeint sind, eine Erklärung zum synodalen Weg in Deutschland veröffentlicht, worin ausgeführt wird, dass dieser „nicht befugt (ist), die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“. Die Erklärung fährt fort: Es ist „nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden“.
Aus dieser Position ließe sich ableiten, dass es in der synodalen Kirche notwendig ist, die bestehenden Strukturen synodal zu gestalten - so die pfarrlichen, diözesanen und nationalen Räte - eher als neue Strukturen zu errichten.
Gemeinschaft. Jede synodale Tätigkeit hat die Gemeinschaft der Kirche zum Ziel. Bei diesem Werk haben die Bischöfe eine wesentliche Rolle, die nicht übertragbar, nicht delegierbar ist. Der Heilige Vater Franziskus hat am 15. September 2022 in Erinnerung gerufen: „Jesus hat die Kirche mit Hirten gemacht, nicht mit politischen Führern. Er hat die Kirche mit unwissenden Leuten gemacht, bei den zwölf (Aposteln) war einer unwissender als der andere und die Kirche ging weiter. Warum? Wegen des Geruchsinns der Herde mit den Hirten und der Hirten mit den Schafen“ (Pressekonferenz auf dem Rückflug von Kasachstan). Hier verwendet der Papst ein schon oft gebrauchtes Bild: „Die Hirten gehen zusammen mit dem Volk: wir Hirten sind mit dem Volk unterwegs, manchmal voran, zuweilen mittendrin, manchmal dahinter. Der gute Hirte muss sich so bewegen: vorangehen, um zu leiten, inmitten der Herde, um zu ermutigen und um den Geruch der Herde nicht zu verlieren, dahinter, denn auch das Volk hat einen ,Geruchssinn’. Es hat eine Nase, neue Wege zu finden und zu gehen oder einen verlorenen Weg wiederzufinden“ (An die Gläubigen der Diözese Rom, 18. September 2022). Schließlich wird der Grad der kirchlichen Gemeinschaft, der auf dem synodalen Weg auf der Ebene der Teilkirchen und der Weltkirche erreicht wurde, ihre Fruchtbarkeit und ihren Erfolg anzeigen.
Bitten wir den Heiligen Geist, er möge uns auf diesem synodalen Weg nach dem Beispiel der Urkirche führen, denn „sie hielten an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft am Brechen des Brotes und an den Gebeten“ (Apg 2,42).