30. September 2021 | Synodaler Weg will ein Rätesystem in der Kirche etablieren
Autor: Michael Karger
Quelle: Tagespost
Auf der zweiten Synodalversammlung in Frankfurt, die an diesem Donnerstag beginnt und am Samstag endet, findet die erste Lesung der in den vier Foren erarbeiteten Grundlagen- und Handlungstexte statt. Sie verdienen mehr Aufmerksamkeit als bisher. Bei Licht betrachtet handelt es sich nämlich um ein folgenschweres Unternehmen: Faktisch soll die Kirchenverfassung durch ein parlamentarisches Rätesystem ersetzt werden. Mit der Neubesetzung von Bischofsstühlen und Pfarreien soll eine völlige Liberalisierung der Glaubensinhalte einhergehen. Bereits im 19. Jahrhundert hatte Kardinal John Henry Newman mit Blick auf die anglikanische Kirche seiner Zeit vor der Herrschaft des antidogmatischen Prinzips gewarnt. Dies soll nun in der katholischen Kirche Deutschlands zur Vorherrschaft gelangen. Über den geplanten verfassungsmäßigen Umsturz hinaus kann hier nur auf wenige weitere schwerwiegende Punkte aufmerksam gemacht werden.
Marxismus
Vielfach sprechen die Texte von der Notwendigkeit der Unterscheidung der Geister. Wendet man diese auf die Methodik des Synodalen Weges an, dann stellt sich heraus, dass sie vollständig von der marxistischen „Kritischen Theorie” abhängig ist: Nur der Schmerz kann uns sagen was wahr und falsch ist, sagt Adorno. Daraus speisen sich die Wut gegen alles Bestehende in den Synodalforen. Alle, die Bestehendes verteidigen, sind unsensibel, Verteidiger überkommener Privilegien und Machtpositionen.
Zuletzt werden die „Machthaber“ als Komplizen der Vertuschung des Missbrauchs moralisch ins Abseits gestellt. Ihre Äußerungen sind nur noch Symptome eines falschen Bewusstseins, keinesfalls aus Verantwortung vor Gott vorgetragene Standpunkte. Auch hierbei wird Synodalen schweres Leid zugefügt. Zuletzt offenbaren die theologischen Grundlagentexte in ihren Einleitungen eine fatale anthropozentrische Theologie die nicht davon ausgeht, dass wir zuerst Gott die Ehre zu geben haben: „Denn wenn der Mensch nur für den Menschen da ist und nicht für Gott, können wir auch auswählen, welche Menschen wir den Menschen opfern“ (Robert Spaemann). Nur von der Theozentrik her kommt das Böse des Missbrauchs ans Licht und ins Licht.
Misstrauensvotum
Synodalforum I: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsdienst“: Den „Grundlagentext“ kann man sich sparen. Es genügt, die Sprengkraft der „Handlungstexte“ genannten Beschlussvorlagen zu durchschauen: Sie enthalten die neue Kirchenverfassung! Hier wird die Institutionalisierung des Synodalen Weges durch „Synodale Räte“ auf allen Ebenen (Deutschland, Diözese, Pfarrei) gefordert. Diese sollen umfassende Befugnisse erhalten: „In diesem Rat werden alle (!) Fragen zu Themen von bistumsweiter Bedeutung gemeinsam beraten und entschieden“. Fügt sich der Bischof beziehungsweise Pfarrer nicht den Erwartungen des Synodalen Rates, kann er mit einem Misstrauensvotum zu Fall gebracht werden: „Wenn der Synodale Rat mit Zwei-Drittel-Mehrheit feststellt, dass das Vertrauen nicht wiederhergestellt ist, gilt dies als Aufforderung an den Bischof, dem Papst seinen Rücktritt, respektive an den Pfarrer dem Bischof seinen Rücktritt anzubieten.“
Der Synodale Rat ist jederzeit „in der Lage, außerplanmäßig ein Verfahren (…) zu initiieren, wenn das Vertrauen in den Leitungsdienst nachhaltig gestört sein sollte“. Da diese Befugnisse das geltende Kirchenrecht nicht vorsieht, soll in Rahmenordnungen „die freiwillige Bindung des Bischofs beziehungsweise Pfarrers an die Beschlüsse des (…) Rates in verbindlicher Form geregelt“ werden.
Weiheamt untergraben
Durch das Misstrauensvotum wird die Ernennung der Pfarrer durch den Bischof und der Bischöfe durch den Papst ausgehebelt. Faktisch gibt es dann keinen Jurisdiktionsprimat des Papstes mehr. Einem ohnmächtigen Papst stehen dann nur noch synodenkonforme Bischöfe gegenüber. Vollenden soll sich die Parlamentarisierung der Kirche folgerichtig dann auch durch Bischofswahl durch „ein Gremium, das das Volk Gottes repräsentiert und in Abstimmung mit dem Apostolischen Stuhl das Wahlrecht wahrnimmt“.
Synodalforum II: „Priesterliche Existenz heute“. Es liegt ein „Grundlagentext“ vor, aber noch keinerlei „Handlungstext“. In suggestiver Weise folgt man auch hier der Strategie, den sexuellen Missbrauch in der Kirche auf „systemische Fehler“ zurückzuführen, die zuletzt das dreistufige sakramentale Weiheamt untergraben sollen: „Es besteht ein Konsens, dass Überhöhung und Sakralisierung des Priesteramtes dazu beigetragen haben, dass Missbrauch geschehen konnte, (…).
Es deutet sich an, dass das personale Gehorsamsversprechen des Priesters gegenüber dem Bischof und damit gegenüber dem apostolischen Glauben durch eine funktionale Verpflichtung auf die neue synodale Kirchenverfassung ersetzt werden soll. Zugleich wird entsprechend der marxistischen Religionskritik kirchlicher Gehorsam als bloßes Machtinstrument fehlinterpretiert: „Der evangelische Rat des Gehorsams des Priesters gegenüber dem Bischof und der Kirche in Hinordnung auf den Dienst am Volk Gottes betrifft den Lebensbereich der Macht und wird in praktischer Hinsicht neu in den Handlungsoptionen, die sich mit Personalentwicklung und Dienstverträgen befassen, ausbuchstabiert“.
Zölibat hinterfragt
Die Infragestellung der priesterlichen Ehelosigkeit wird mit dem bekannten Recht der Gemeinden auf die Eucharistie begründet: Es stehe die „Sakramentalität selbst auf dem Spiel“, wenn die „Praxis der sonntäglichen Eucharistiefeier nicht mehr gewährleistet werden kann. Es stellt sich die Frage, welcher ,Wert‘ der höhere ist“.
Vom Synodalforum III: „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“ liegt bisher kein „Grundlagentext“ vor. Die wenigen bisherigen „Handlungstexte“ zeigen bereits die Richtung an: „Alle Diözesen fördern verschiedene Modelle der Leitung in gemeinsamer Verantwortung (…) mit denen die Kompetenzen und Charismen von Frauen und Männern gemeinsam wirksam werden können. Teams werden grundsätzlich gemischt besetzt. Die Diözesen fördern eine größere Geschlechtergerechtigkeit in der Wahrnehmung der Leitung, auch im Seelsorglichen Bereich.“ Im Hinblick auf den weltweiten Synodalen Prozess sollen die deutschen Bischöfe sich verpflichten, „die Themenaspekte Geschlechter-Gerechtigkeit, Gender-Perspektiven, Partizipation von Frauen an kirchlichen Leitungsdiensten und an den drei Gestalten des sakramentalen Amtes als Beratungsgegenstände nachweislich einzufordern …“.
Lehre kann abgesetzt werden
Ein Bischof, der sich demgegenüber an die lehramtliche Entscheidung hinsichtlich des Weihevorbehalts für Männer gebunden sieht, wird dann wohl mittels eines Misstrauensantrags vom Synodalen Rat abgesetzt werden. Damit wäre dann die Lehre der Kirche faktisch durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt und würde über Wahrheiten abgestimmt.
Vom Synodalforum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ wurde bisher nur der „Grundtext“ abgeschlossen. Konsequent wird auch hier der Ausgangspunkt beim Missbrauch genommen und pauschal unterstellt, die Sexuallehre der Kirche bilde „einen normativen Hintergrund, der solche Taten offensichtlich hat begünstigen können“
Sodann wird manipulativ über die Sexualmoral hinaus die Wahrung der Glaubenslehre der Kirche insgesamt als skandalös inkriminiert: „Zu diesem Leid zählen auch die unzähligen Maßregelungen, denen Religionslehrer/innen und Theolog/innen (…) dann ausgesetzt waren und sind, wenn sie sich kritisch mit der derzeitigen Lehre der Kirche auseinanderzusetzen bemühten. Wir haben dadurch Menschen ausgegrenzt, tief verletzt und in ihrer Menschwerdung behindert.“
Undemokratische Tricks des Präsidiums
Auch dieser Text ist von tiefen Ressentiments durchtränkt: „Die kirchliche Sexualmoral wird in der Wahrnehmung vieler Gläubiger als Instrument eingesetzt, um subtile oder offensichtliche Macht über die Lebensführung von Menschen ausüben zu können.“ Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollten „sich unter den ausdrücklich von der Kirche zugesprochenen Segen Gottes stellen können und aus ihm leben dürfen.“ Ausdrücklich gelte dies „auch für Menschen, die nach dem Scheitern einer Ehe eine neue Partnerschaft eingehen“.
Undemokratisch an allen Foren und an der Vollversammlung vorbei hat das Synodalpräsidium eine „Präambel“ und einen „Orientierungstext“ aus dem Hut gezaubert. Die Präambel schreibt die Hermeneutik fest: Der Ausgangspunkt beim sexuellen Missbrauch und die verabsolutierte Opferperspektive lassen jede Verteidigung der geltenden Kirchenverfassung als Versuche erscheinen, „sich selbst zu retten und die Deutungshoheit über die Vorgänge in die Hand zu bekommen“. Unter diesem moralischen Druck werden sodann die „strukturellen Ursachen“ beständig auf alle Felder des klassischen „Reformstaus“ ausgeweitet: Die Opfer seien es gewesen, „die uns auch viele andere Probleme erneut zu Bewusstsein bringen (…): Der ,geistliche Missbrauch‘, der Machtmissbrauch durch Klerikalismus und Inkompetenz, die Missachtung von Frauen und von Menschen, die nicht der binären Ordnung von männlich und weiblich entsprechen, nicht zuletzt die problematischen Verengungen der kirchlichen Sexualmoral“.
Lehramt dekonstruiert
Offensichtlich ist der „Orientierungstext“ mit dem Titel „Heute auf Gottes Wort hören“ der Versuch von liberaler Seite, angesichts der teils abenteuerlichen theologischen Argumentationen der Forumstexte, diesen einen nachträglichen Überbau zu verschaffen. Problematische Aussagen finden sich auch hier. Etwa heißt es: „Das Lehramt ist nicht die letzte Instanz in Detailfragen der Exegese oder in Zweifelsfragen der Anwendung; seine Aufgabe ist es vielmehr, die Verbindlichkeit der Heiligen Schrift zu bezeugen, indem es dafür eintritt, dass der ,Tisch des Wortes‘ (DV 21) für die Gläubigen reich gedeckt ist und dass in der Deutung der Heiligen Schrift das Wort Gottes zur Geltung kommt (…).“
Damit wurde die Aufgabe des Lehramtes wohlklingend gerade weginterpretiert. Es bleibt nämlich „das Paradox bestehen, dass die Schrift nur dann eine theologische Autorität und kritische Instanz für die Kirche sein kann, wenn sie theologisch als Schrift in der kirchlichen Tradition verstanden wird“ (Peter Hofmann).
Den Spagat, einerseits von der Gesellschaft weiterhin akzeptiert zu werden und eine Rolle spielen zu dürfen und andererseits den christlichen Glauben bewahren zu wollen, versucht die Mehrheit der deutschen Bischöfe innerkirchlich mittels Liberalisierung über ein Kirchenparlament zu vollziehen. Widerstände werden als Ängstlichkeit psychologisiert oder schlimmstenfalls als Bekehrungsverweigerung abgestraft.
Autoritäre Strukturen
Exemplarisch hat dies der Vorsitzende der Bischofskonferenz Georg Bätzing zur Einschüchterung der Mitbrüder in seiner Predigt im Eröffnungsgottesdienst der Bischofskonferenz in Fulda (21. September) vorgeführt: „ … wenn wir über Macht und Gewaltenkontrolle in der Kirche, über eine neue Kultur von Leitung und Priestersein, über Frauen in Diensten und Ämtern strittig diskutieren und über den Wert einer orientierenden Morallehre, dann braucht es den Geist und den Mut der Umkehr.“
Die scheinbare Alternativlosigkeit wird dabei autoritär durch moralische Druckmittel erzwungen: „alles darunter wird der Wucht des auslösenden Skandals und der Dramatik der Entkirchlichung nicht gerecht“.