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26. Juli 2019 | Wesentliche Charakteristika des Alternativen Satzungsentwurf "Synodaler Weg hin zum ´Primat der Neuevangelisierung´"

von Rainer Maria Kardinal Woelki und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer | Download Dokument


Autor: Rainer Maria Kardinal Woelki und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer
Quelle:
Bislang unveröffentlicht

Unser alternativer Statuten-Entwurf weist vier wesentliche Charakteristika auf, die sich fundamental von dem Satzungsentwurf unterscheiden, der bisher der Deutschen Bischofskonferenz zur Entscheidung vorliegt.

  1. Der Statuten-Entwurf stellt sich mit aller gebotenen Klarheit den eigentlichen Themen einer geistig-geistlichen Erneuerung, wie sie durch Papst Franziskus in seinem Schreiben an die Katholische Kirche in Deutschland unter den Leitbegriff „Primat der Evangelisierung“ gefasst wurden (vgl. Präambel). Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich mutig und direkt mit den vielfältigen Dimensionen der Glaubenskrise als zentraler Problematik auseinanderzusetzen. Sowohl die Anzahl als auch die Themen der Synodalforen (vgl. Art. 7) bezeugen das nachdrücklich.
  2. Der Statuten-Entwurf sieht eine gerechte und gleichmäßige Besetzung aller Synodaleinrichtungen (Synodalvollversammlung; Synodalpräsidium; Synodalforen; Beobachterinnen und Beobachter; Gäste) vor, die unter Einbeziehung aller maßgeblichen Gruppierungen der Katholischen Kirche in Deutschland vollzogen wird. Dabei wird den Kriterien von Repräsentanz und Ausgewogenheit weitreichend entsprochen (vgl. 3-6, 8). Gästen aus der Ökumene wird ein Beobachterstatus zugesprochen.
  3. Der Statuten-Entwurf wahrt mit aller Klarheit die der Kirche und ihrer hierarchischen Verfassung eigene Lehr- und Leitungsvollmacht der Bischöfe (vgl. 11-13). Gleichzeitig werden – neben weiteren Klerikern – auch die Laien weitreichend einbezogen, die ihre sakramental in Taufe und Firmung begründete Sendung in der Kirche als mündige Christen durch die verantwortungsvolle Beratung wahrnehmen. Der Statuten-Entwurf macht folglich deutlich, worin die Aufgabe des zentralen Organs des Synodalen Weges liegt: Die Synodalvollversammlung berät die gestellten Themen miteinander und formuliert Voten, über welche die Bischöfe kraft ihrer lehramtlichen Autorität in der Bischofskonferenz beraten und als Gesetzgeber in Kraft setzen oder nicht. Damit ist sowohl die gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen in der Form der Beratung zusammen mit den Bischöfen gewürdigt (Konsiliarität), zugleich aber die indispensable Leitungs- und Lehrvollmacht der Bischöfe gewahrt (Kollegialität). Dieser ekklesiologischen und verfassungsrechtlichen Grundstruktur der Kirche sieht sich der alternative Statuten-Entwurf in Gänze verpflichtet!
  4. Der Statuten-Entwurf macht deutlich, dass die lehramtlich geklärten Themen (z. die Frauenordination, die Papst Franziskus in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehrtradition seiner Vorgänger ablehnt) außerhalb der Diskussion bleiben, damit keine unerfüllbaren Erwartungen geschürt werden und so verhindert wird, dass der Keim der Spaltung in die Partikular- und Universalkirche hineingetragen wird. Damit werden Sonderwege für die Katholische Kirche in Deutschland vermieden, die zu einem Bruch mit der Universalkirche führen könnten. Um die Verbundenheit mit der Universalkirche zu betonen, verbürgt der Entwurf zudem einen Beobachterstatus für den Apostolischen Nuntius sowie für je einen Vertreter der Kongregation für die Glaubenslehre und des Päpstlichen Rates für die Neuevangelisierung (vgl. Art. 4).

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